Samstag, Mai 19, 2012
Gesundheit Schließung einer Krankenkasse: Wie Versicherte reagieren sollten

Schließung einer Krankenkasse: Wie Versicherte reagieren sollten

2011 wird als Jahr bei vielen gesetzlich Versicherten in Erinnerung bleiben, das von zwei Krankenkassenpleiten gekennzeichnet ist. Erst musste im Sommer 2011 die City BKK aufgrund der schweren finanziellen Schlagseite ihren Betrieb einstellen. Zum Jahresende folgt die BKK für Heilberufe. Besonders durch die Umstände der City-BKK-Pleite sind viele Kassenpatienten verunsichert.

Kassenpleite: Die neue Krankenkasse Drohen immer wieder Momente, in denen andere Kassen zu einer Hinhaltetaktik greifen? Welche Rechte und Pflichten haben gesetzlich Versicherte, wenn die Krankenkasse schließt? Wer mit einer Schließung der Krankenversicherung konfrontiert wird, sollte ruhig bleiben. Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig und erlauben nach Bekanntgabe der Schließung den unkomplizierten Wechsel in eine neue GKV.

Wie der Wechsel abläuft, ist denkbar einfach, Betroffene müssen sich nur für die neue Krankenkasse entscheiden und ihr den Wechsel am besten schriftlich anzeigen. Alles Weitere regelt die neue Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz sollte in jedem Fall lückenlos erhalten bleiben, was auch laufende Behandlungen einschließt, deren Fortführung die neue Krankenkasse nicht ohne weiteres verweigern kann – sofern es sich um Regelleistungen nach dem Leistungskatalog der GKV handelt.

Fristen für den Kassenwechsel Allerdings müssen betroffene Kassenpatienten für den Wechsel in eine neue Krankenversicherung einige Punkte beachten. Die Frist zum „freiwilligen“ Wechsel in die Wunschkasse läuft 14 Tage nach der Schließung aus. Ab diesem Zeitpunkt entscheiden der Arbeitgeber oder die Träger von Rente usw. über die neue Krankenkasse.

Darüber hinaus sollte man als Patient im Auge behalten, welche Zusatzleistungen die neue Krankenversicherung bietet. Ca. fünf Prozent der Leistungen in der GKV können die Kassen selbst ausgestalten. Es kann also durchaus sein, dass die neue Krankenkasse hier andere Leistungen als der bisherige Versicherer bietet.

Darüber sollte man – im Interesse eines problemlosen Ablaufs – auch den Arbeitgeber umgehend über den Wechsel in die neue Krankenkasse informieren. Übrigens: Die Schließung einer Krankenkasse können freiwillig Versicherte nutzen, um in die PKV zu wechseln.

Artikel mit freundlicher Unterstützung von www.krankenversicherung.net

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