Gerade bei der Kfz Versicherung – einer Versicherungsart, mit dem die meisten Deutschen zu tun haben – gibt es Begriffe, mit denen nicht jeder Versicherte etwas anfangen kann. Die meisten wissen zwar, welche Leistungen in etwa sie mit ihrer Autoversicherung abgeschlossen haben, und welche Faktoren für die Höhe der Versicherungsprämie ausschlaggebend sind. Doch welchen Zweck verfolgen die einzelnen Bestandteile der Kfz Versicherung tatsächlich, und auf welche Faktoren kann der Versicherte Einfluss nehmen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten? Auf dieses Thema möchten wir in unserem zweiteiligen Ratgeber eingehen.
Sie ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die Kfz Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden des Unfallgegners ab und gewährleistet, dass der Unfallverursacher seiner Haftung finanziell nachkommt. Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges muss ein Versicherungsnachweis über die Kfz Haftpflicht erbracht werden, in Form der eVB-Nummer, welche vom Versicherer ausgehändigt wird. Nicht nur für den Pkw ist das Abschließen einer Kfz Haftpflichtversicherung notwendig, sondern auch für andere Fahrzeuge wie beispielsweise Motorrad, Lkw, Motorroller, Anhänger oder das Wohnmobil. Die Leistungen in der Kfz Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorbestimmt. So muss der Versicherungsschutz beispielsweise eine gewisse Mindestversicherungssumme aufweisen.
Auf der Kfz Haftpflichtversicherung aufbauend gibt es die Möglichkeit, auch Schäden am eigenen Fahrzeug zu versichern. Die erste Stufe ist die Teilkasko Versicherung. Mit dieser werden Schäden versichert, die nicht im Zusammenhang mit einem selbst verursachten Unfall stehen. Vielmehr spielt bei den Schäden, die in den Geltungsbereich der Teilkasko Versicherung fallen, gerade die Natur eine große Rolle: Wildunfälle, Marderbiss, Steinschlag oder Hagel sind typische Beispiele. Aber auch Erstattung bei Glasbruch und Diebstahl gehören zu den wichtigsten Leistungen der Teilkasko. Daneben gibt es die Vollkasko Versicherung. Sie beinhaltet zum einen die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus versichert sie Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall zustande gekommen sind – bis hin zum Totalschaden.
In der Kfz Haftpflichtversicherung wie auch Vollkaskoversicherung gibt es Möglichkeiten, einen Rabatt zu erzielen. Dieser steht in direktem Zusammenhang mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz Versicherung wird der Versicherte in die SF-Klasse SF0 eingestuft (Ausnahmen sind die Regel). Mit jedem Kalenderjahr, in dem der Versicherte keinen Schaden meldet, wird er eine SF-Klasse günstiger eingestuft, wobei Kfz Haftpflicht und Vollkasko getrennt behandelt werden. An dieser SF-Klasse ist der Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt. Dieser jedoch kann je nach Versicherer unterschiedlich hoch ausfallen. Die Schadenfreiheitsklasse ist gerade für Fahranfänger ein wichtiges Thema. Denn hier erfolgt die Ersteinstufung generell in die SF-Klasse 0. Im Rahmen der Zweitwagenversicherung kann der Fahranfänger jedoch viel Geld sparen, indem das Fahrzeug z.B. auf einen Elternteil angemeldet wird, als Zweitwagen.
Ob im Rahmen der Kfz Versicherung oder in Form einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub: Der Kfz Schutzbrief / Autoschutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung. Denn er bietet bei Panne und Unfall nicht nur Erste Hilfe, sondern übernimmt auch vielerlei Kosten. Wie beispielsweise die Reparatur vor Ort oder das Abschleppen / Bergen des Fahrzeugs. Die Leistungen des Kfz Schutzbrief sind jedoch nicht gesetzlich geregelt, so unterscheiden sich die Angebote nicht unerheblich. Auch haben die Anbieter meist zwei Tarife im Portfolio, einen Basis- und einen Komforttarif.
In vielen Haushalten gibt es mehr als nur ein Fahrzeug. Das Auto von Ehepartner oder den Kindern, das Motorrad, ein Wohnmobil, … Kommen mehrere Fahrzeuge ins Spiel, so wird für diese auch eine Kfz Versicherung nötig. Hier ist die Einstufung des zweiten Vertrags bzgl. der Schadenfreiheitsklasse von großer Bedeutung, da ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie. Hier gibt es denkbar unterschiedliche Angebote. Die Standardeinstufung für einen neuen Versicherungsvertrag ist SF ½ . Es gibt jedoch auch Anbieter, die den Zweitwagen in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen einstufen.
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