Die wohl wichtigste Versicherung für jeden Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. Diese gehört zu dem Versicherungstrio, das alle Schäden am und um das Haus absichert.
Es kann für jede Gefahr das Risiko auch einzeln abgesichert werden: Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Explosion sind die Versicherungsbestandteile der Gebäudeversicherung, und natürlich kann der Hausbesitzer die verschiedenen Risiken auch einzeln absichern. Wichtig und standortabhängig auch das Versichern gegen Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen etc. Je nach Risikoeinstufung des jeweiligen Standorts erheben die Versicherer hier einen höheren Versicherungsbeitrag. In besonders gefährdeten Gebieten kann es sogar schwierig werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem Wert des Gebäudes entsprechen – damit im Schadensfall keine Unterversicherung auftritt. Da sich der Wert eines Gebäudes im Laufe der Zeit ändern kann, sollte genauestens auf die Höhe der Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung geachtet werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte bei Vertragsabschluss auf eine vorhandene Unterversicherungsverzicht geachtet werden. Eine Alternative ist die gleitende Neuwertversicherung – hier passen sich die Beiträge und auch die Versicherungssumme dem gestiegenen Wert des Gebäudes an. Auch gibt es Angebote für Gebäudeversicherung, deren Beiträge sich an der Wohnfläche orientieren.
Schäden, verursacht durch Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser, Überschwemmungen, Lawinen und Erdbeben sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Darüber hinaus gibt es weitere Details die Versicherungsleistungen betreffend. Inwiefern Wert auf diese Leistungen gelegt werden sollte, ist oftmals von individuellen Faktoren abhängig. So ist in ländlicher Gegend die Beseitigung von Graffiti / Vandalismus weniger relevant, die Übernahme von Sachverständigengebühren und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit hingegen kann für jeden Versicherungsnehmer interessant sein.
Wichtig ist natürlich auch der Punkt, was alles mitversichert ist. Natürlich einmal das Gebäude selbst, inklusiver Nebengebäude wie die Garage, der Carport oder der Geräteschuppen / das Gartenhäuschen. Mitversichert sind auch Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Einbauküchen, Einbauschränke, die Heizung, Markisen. Auch Gegenstände, die zum Erhalt und zur Unterhaltung des Gebäudes vorgesehen sind, sind mitversichert. Hierzu sind beispielsweise Werkzeug, Brennholz, die Alarmanlage oder auch Blumenkästen zu zählen. Auf die Vertragsdetails zu achten ist auch bei der Mitversicherung des Gartens, inklusive eines ggf. vorhandenen Swimmingpools oder anderer Anlagen.
Ebenso versichern lassen sich generell Zuleitungen (Strom, Wasser), Hundehütten, Außenbeleuchtungen, Gewächshäuser etc. Ausgeschlossen von der Gebäudeversicherung ist die Fotovoltaikanlage, für welche es spezielle Versicherungsangebote gibt. Wichtig für Hausbesitzer, die auch vermieten ist das Inkludieren des Mietausfalls in der Gebäudeversicherung.
Beim Erwerben einer neuen Immobilie wird auch der Vertrag für Gebäudeversicherung vom neuen Besitzer übernommen. Dieser kann fortgeführt, oder innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden. Es ist jedoch zu empfehlen, den Vertrag zumindest bis zum Jahresende fortzuführen, da die Versicherungsprämien bereits bezahlt sind und in der Regel nicht zurück erstattet werden können. Beim Kauf oder Bau eines Hauses mittels einer Fremdfinanzierung wird die Gebäudeversicherung, insbesondere eine Feuerversicherung, seitens des Kreditinstitutes in aller Regel vorgeschrieben.
| Kontakt | SiteMap | Impressum |
©2010 Copyright by Beitragsversicherung.de | Create by ContentStudio.de