Die Hausratversicherung wird formell als „verbundene Hausratversicherung“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass mehrere Versicherungsarten zusammengefasst werden, es wird ein Versicherungspaket geschnürt. In diesem Rahmen deckt die verbundene Hausratversicherung mehrere Schäden ab: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glasbruch. Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust von Dingen des täglichen Lebens, die im Haushalt vorzufinden sind. Die Hausratversicherung gewährleistet, dass diese Gegenstände repariert oder wieder beschafft werden können – um somit den erreichten Lebensstandard zu sichern.
In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert, welchen es zu definieren gilt. Hierzu zählen folgende Dinge:
Es wird davon ausgegangen, dass Wertsachen mit höherem Wert mit besonderer Sorgfalt aufbewahrt werden – in einem Safe. Dieser muss den Versicherungsbestimmungen entsprechen. Ist dieser nicht gegeben, und werden bestimmte Vermögensgegenstände nicht adäquat gelagert, so wird der Versicherungsschutz untersagt. Bargeld bis zu 1.000€, Wertpapiere und Sparbücher bis 3.000€, Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen, Briefmarken etc. bis 20.000€ - als Werte, die über diesen Grenzen liegen, sollten sicher in einem Safe verwahrt werden um im Falle eines Diebstahls / einer Beschädigung ersetzt werden zu können.
Die Höhe der Versicherungsprämie für Hausratversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen wird der Grundbeitrag in Abhängigkeit vom Versicherungsort definiert. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht nur das ständige Bewohnen einer Wohnung (alternativ: teilweises Bewohnen wie z.B. Ferienhäuser), sondern stuft den Versicherungsort entsprechend der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit in eine Tarifzone (I bis VI) ein.
Darüber hinaus können Beiträge für erweiterten Versicherungsschutz (z.B. Elementarschäden-Deckung, Haushaltsglasversicherungen, Einschluss von Klauseln) erhoben werden, außerdem Zuschläge für erweiterte Risiken, wie beispielsweise die Gefahrerhöhung wegen Unbewohntseins. Gegen einen Zuschlag ist auch eine Ratenzahlung möglich. Selbstverständlich wird auch eine Versicherungssteuer (Stand 2010: 19%) erhoben.
Wichtig, um einer Unterversicherung vorzubeugen, ist das richtige Ansetzen der Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte so großzügig bemessen sein, dass im Falle eines Totalschadens der komplette Hausrat neu angeschafft werden kann. Dies ist auch von großer Bedeutung, wenn nur ein Teil des Hausrates ersetzt werden muss – hier wird dann im Schadensfall und bei einer Unterversicherung nur ein prozentualer Anteil ersetzt. So sollte man regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Versicherungssumme noch aktuell ist, oder ob der Wert des Hausrates durch neue Anschaffungen diese überschritten hat.
Empfehlenswert für hochwertig eingerichtete Wohnungen und für die Vermeidung von Unterversicherung ist das Abschließen einer Hausratversicherung auf Basis der Wohnfläche. Wer hingegen wenig Wertvolles besitzt, bei dem macht das manuelle Festsetzen der Versicherungssumme Sinn.
Der Diebstahl des Fahrrades, Glasbruch an Türen, Möbeln etc. (Achtung vor Doppelversicherung durch die Wohngebäudeversicherung), Schäden durch Naturereignisse (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben) sind Zusatzversicherungen, die im Rahmen der Hausratversicherung abgeschlossen werden können. Natürlich ist dieser erweiterte Versicherungsschutz mit höheren Beiträgen verbunden. Diese kann der Versicherte wiederum reduzieren, indem er eine längere Vertragslaufzeit wählt, und einen schadensfreien Vorvertrag vorzuweisen hat. Auch die Wahl einer Selbstbeteiligung kann zur Reduzierung der Versicherungsprämie beitragen.
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