Samstag, Mai 19, 2012

Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung

Vor Gericht sein Recht einfordern – dies kann eine kostspielige Angelegenheit werden. Die Kosten für Anwalt, Gerichte, Gutachter können schnell in die Tausende gehen, auch wenn die Streitsache eher geringfügiger Natur ist. Nicht nur wer sein Recht aktiv einfordern möchte, sondern auch wenn man selbst verklagt wird sollte im Ernstfall eine Rechtsschutzversicherung vorliegen – damit das Recht bekommen nicht vom finanziellen Budget abhängt.

Situationen, in denen der Gang zum Anwalt sinnvoll und vielleicht auch unvermeidbar ist, gibt es viele. Ein Verkehrsunfall bei dem die Schuldfrage strittig ist, Ärger mit dem Arbeitgeber oder Vermieter, Mängel beim Kauf eines Autos – oftmals ist der Weg zum Gericht die einzige Möglichkeit, um die Schuldfrage zu klären und ggf. um Wiedergutmachung und Schadensersatz einfordern zu können. Gewinnt man einen Rechtsstreit, so zahlt der Gegner anfallende Kosten, auch die von veranlassten Gutachten und dem eigenen Anwalt. Wird der Prozess jedoch verloren, oder müssen sich die anfallenden Kosten geteilt werden, so kann dies schnell in die Tausende gehen.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die entstandenen Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen. Nicht nur bei einem Gerichtsprozess, sondern auch bei einem Schlichtungsverfahren oder wenn die Gegenseite, die den Prozess verloren hat, zahlungsunfähig ist und seinen Pflichten, die Kostenübernahme, nicht nachkommen kann. Abhängig von dem gewählten Tarif ist die Zuständigkeit der Rechtsschutzversicherung beschränkt.

So gibt es Angebote für den privaten und/oder beruflichen Bereich, außerdem spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherungen und auch die Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Einschränkungen beim Versicherungsschutz gibt es auch bei bestimmten Fällen. Parkverstöße, Spekulationsgeschäfte und Hausbau sind beispielsweise Bereiche, in denen die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt. Auch im Erbrecht gibt es Einschränkungen.

Beiträge für Rechtsschutzversicherung

Abhängig von dem gewünschten Wirkungsbereich (privat, beruflich, …) und der individuellen Lebenssituation (Single, Familie) fallen auch die Beiträge für Rechtsschutzversicherung aus. Darüber hinaus ist die Wahl des Selbstbehalts ausschlaggebend. So sind Angebote für die private Rechtsschutzversicherung bereits ab ca. 70€ im Jahr möglich. Ein sinnvolles Versicherungsangebot, um im Notfall abgesichert zu sein. Die Beiträge können zwischen den Versicherern dabei durchaus variieren. Und Angebote gibt es zahlreiche, jede Versicherungsgesellschaft offeriert mehrere Tarife.

Diese Angebote kann der Verbraucher online vergleichen – mit unserem Tarifrechner für Rechtsschutzversicherung. Dabei findet man im Tarifrechner nicht nur die großen und bekannten Versicherungsgesellschaften, sondern an vorderster Stelle auch einige unbekannte Namen.

Hinter diesen stehen jedoch oftmals die großen Konzerne, die für den Vertrieb ihrer Versicherungsprodukte über das Internet Tochtergesellschaften gegründet haben. So können sie auch die Angebote für Rechtsschutzversicherung zu günstigen Beiträgen anbieten. Der günstige Vertriebsweg Internet spiegelt sich in günstigen Versicherungsprämien wider, betrifft jedoch nicht die Leistungen der Angebote für Rechtsschutzversicherung. Bei der Tarifwahl sollte man auf die Details der Angebote achten. Beispielsweise auf eine kostenlose Anwaltshotline oder die Reduzierung des Selbstbehalts nach schadensfreien Jahren.

Wie bei allen Versicherungsarten sollte auch unbedingt auf die Höhe der Versicherungssumme geachtet werden. Zu beachten ist auch: Nach Vertragsabschluss gibt es in aller Regel eine Wartezeit von 3 Monaten (oder länger), ehe Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden können.

Newsletter

Freuen Sie sich jeden Monat auf aktuelle Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema Versicherungen.










Wer ist Online

Wir haben 3 Gäste online

Login Form