Steuertipp: Versicherungen absetzen
Einige Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt die Faustregel: Versicherungen, die der Vorsorge dienen sind absetzbar, Sachversicherungen hingegen nicht. So sind beispielsweise die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar. Nicht aber die Hausratversicherung oder die Hundeversicherung. Der Fokus bei der Absetzbarkeit liegt also auf Versicherungen, die das Risiko der Arbeitsunfähigkeit absichern, und der privaten Altersvorsorge dienen.