Wie relevant der Abschluss einer privaten, zusätzlichen Pflegeversicherung ist, hat ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes verdeutlich. Es hat festgestellt, dass ein Sohn – auch wenn er seit mehr als 30 Jahren keinen Kontakt zu seiner bereits verstorbenen Mutter hatte – die Heimkosten in Höhe von über 40.000 € bezahlen muss. Als Begründung wurde die „innerfamiliäre Solidarität“ benannt, die auch in diesem eher extremen Fall zum Tragen kommt.
Gerade eine Heimunterbringung kann für die Familienangehörigen eine kostspielige Angelegenheit werden. Vor allem dann, wenn man seinem pflegebedürftigen Verwandten ein angenehmes Leben auch im Pflegeheim ermöglichen möchte. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt hier nur das notwendigste. Und für die meisten alten Menschen stellt beispielsweise die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die knappe Zeit der betreuenden Pflegekräfte eine große emotionale Belastung dar.
Eine private Pflegeversicherung, möglichst frühzeitig abgeschlossen, übernimmt für einen überschaubaren monatlichen Beitrag die Mehrkosten für eine adäquate und menschenwürdige Unterbringung auch im Pflegefall. Aber auch bei der Pflege durch Familienangehörige in den eigenen vier Wänden unterstützt sie finanziell. So kann die private Pflegeversicherung maßgeblich verhindern, dass das Eintreten des Pflegefalls nicht nur ein emotionales und gesundheitliches einschneidendes Erlebnis ist, sondern auch zu einem finanziellen Problem für die Familie wird.
Gesetzlich wie privat Krankenversicherte zahlen automatisch einen monatlichen Beitrag in die jeweilige Pflegekasse ein. Doch unabhängig davon, ob man Mitglied der GKV oder PKV ist: der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegezusatzversicherung sollte gründlich erwogen werden. Und dies frühzeitig, denn umso älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto höher sind die Beiträge.
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