Eine wichtige Änderung für Rürup-Renten-Verträge gibt es seit Beginn des Jahres 2010. Sie müssen zertifiziert werden, um als Rürup-Rente bezeichnet werden zu können. Das Siegel, welches bis Juli 2010 von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erteilt wird, gewährleistet die steuerliche Absetzbarkeit dieser Form der Altersvorsorge.
Bisher wurde die Frage, ob sich ein Rürup-Vertrag steuerlich absetzbar ist, von den Finanzämtern von Fall zu Fall entschieden. Und nicht jeder als Rürup-Rente bezeichneter Vertrag entsprach den Anforderungen des Finanzamtes. Dies ändert sich mit der Zertifizierung. Diese jedoch sagt nichts über die Rendite und die Kosten des Vertrages aus. Hier hilft nach wie vor nur das Vergleichen der zahlreichen Produkte.
Benannt nach dem Wirtschaftsprofessor Bernd Rürup besteht die Rürup-Rente seit dem Jahre 2005. Sie ist als das Pendant für diejenigen anzusehen, die in ihre private Altersvorsorge investieren möchten, ohne einen Zugang zur Riester-Rente zu haben.
Beispielsweise Selbständige und Freiberufler. Interessant ist die Rürup-Rente aufgrund der Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen zu können. Wie bei der Riester-Rente erfolgt auch hier eine nachgelagerte Besteuerung, d.h. die späteren Rentenbezüge müssen versteuert werden. Um den staatlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Rürup-Verträge gewisse Auflagen erfüllen. So darf die spätere Rentenleistung beispielsweise nur monatlich ausbezahlt werden, frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Der Vertrag kann weder verkauft, beliehen, vererbt noch gepfändet, oder auf eine andere Person übertragen werden.
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