Ein erfolgreiches Modell aus den USA, das auch in Deutschland übernommen wurde, ist das Begleitende Fahren. In diesem Rahmen können bereits 17jährige hinter dem Steuer sitzen – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So muss auf dem Beifahrersitz ein erfahrener Autofahrer sitzen. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Pkw-Führerschein haben – und maximal drei Punkte in Flensburg.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht gibt es auch etwas zu beachten: Das Begleitende Fahren muss der Kfz Versicherung des Fahrzeughalters gemeldet werden. Da dies zu einer Beitragserhöhung führt / führen kann, verschweigen manche Fahrzeughalter das Begleitende Fahren ihrem Versicherer. Eine Vorgehensweise, die nicht empfehlenswert ist – denn geschieht ein Unfall, und saß ein 17jähriger am Steuer, so kann dies Folgen haben. Zum einen wird der Kfz Versicherer vermutlich die Möglichkeit wahrnehmen, und die Leistungen kürzen. Darüber hinaus sind Vertragsstrafen möglich.
Bereits beim Vergleichen der Angebote für Kfz Versicherung kann angegeben werden, ob die Option Begleitendes Fahren zutrifft. Sie wird dann bei der Berechnung mit dem Kfz Versicherungsvergleich berücksichtigt. Hat der Nachwuchs die Volljährigkeit erreicht und ist im Besitz eines Führerscheins, sollte die Kfz Versicherung wiederum informiert werden – aus eigenem Interesse. Auch sollte geprüft werden, ob nun ein anderer Tarif für Autoversicherung vielleicht eine günstigere Alternative ist, wenn die Option „Begleitendes Fahren“ wegfällt.
Im Übrigen ist das Begleitende Fahren nachweislich erfolgreich: In der Altersgruppe 18-25 hat es dazu geführt, dass nicht nur die Unfallquote zurückgegangen ist (um22%), sondern auch die Verkehrsverstöße (um 20%).
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