Samstag, Mai 19, 2012
Versicherungsblog Versicherungswelt

Steuertipp: Versicherungen absetzen

Steuertipp: Versicherungen absetzen

Einige Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt die Faustregel: Versicherungen, die der Vorsorge dienen sind absetzbar, Sachversicherungen hingegen nicht. So sind beispielsweise die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar. Nicht aber die Hausratversicherung oder die Hundeversicherung. Der Fokus bei der Absetzbarkeit liegt also auf Versicherungen, die das Risiko der Arbeitsunfähigkeit absichern, und der privaten Altersvorsorge dienen.

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Studie: junge Deutsche

Studie: junge Deutsche sind gut versichert

Dass die Deutschen sich ohnehin gerne gegen alle möglichen Risiken absichern wie kaum ein anderes Volk, ist bekannt. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist groß, dies gilt gerade auch für die jüngere Generation. Dies belegt eine aktuelle Studie YouGovPsychnomics AG. Diese besagt, dass Deutsche zwischen 20 und 35 Jahren heute deutlich umfangreicher versichert sind. Und auch die Versicherungsarten haben sich gewandelt. Hat man vor einigen Jahren noch eher zum Bausparvertrag gegriffen, ist es heute eher die Riester-Rente. Generell kann gesagt werden, dass der demographische Wandel (und sicherlich auch die intensive Aufklärungsarbeit) dazu beigetragen hat, dass sich junge Menschen verstärkt und früher um die private Altersvorsorge kümmern. Und offenbar auch die staatlichen Förderinstrumente nutzen.

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Reportage bei RTL

Versicherungskosten sparen leicht gemacht

Am 01. November gab es bei RTL einen interessanten Bericht zu sehen der aufzeigt, wie leicht das Sparen von Kosten ist: mit nur zwei Anrufen haben die Testpersonen mehr als 300€ jährlich eingespart – bei Strom, Kfz Versicherung oder Handyvertrag. Und dies, obwohl sie hierfür nicht einmal den Anbieter gewechselt haben: vielmehr ist es scheinbar oftmals ausreichend, mit dem Anbieter zu handeln und ggf. dem Wechsel zu einem anderen Anbieter anzudrohen.

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Beitragserhöhung?

Beitragserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen!

Hat der Anbieter für Kfz Versicherung die Beiträge erhöht, so hat der Versicherte die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht wahr zu nehmen. Er hat in der Regel vier Wochen Zeit, um den bestehenden Vertrag zu kündigen und sich für einen neuen Anbieter für Autoversicherung zu entscheiden. Die genauen Kündigungsfristen kann der Versicherte auf der Veränderungsmitteilung / Beitragsänderung entnehmen.

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Ein unbeliebter Job

Versicherungsvertreter

Eine Studie hat es belegt: Kein Beruf ist unbeliebter als der des Versicherungsvertreters. Rund die Hälfte der Deutschen können sich nicht vorstellen, Versicherungen zu verkaufen und verbinden mit diesem Berufsbild vorwiegend Negatives.

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Direktversicherer vs. Versicherungsmakler

Der Vergleich

Dank des Internets und der Möglichkeit für den Verbraucher, online die Preise zu vergleichen, ist der Wettbewerb in den letzten Jahren in der Versicherungsbranche angestiegen – und hat die sogenannten Direktversicherer (auch Onlineversicherer genannt) hervor gebracht.

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