Einige Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt die Faustregel: Versicherungen, die der Vorsorge dienen sind absetzbar, Sachversicherungen hingegen nicht. So sind beispielsweise die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar. Nicht aber die Hausratversicherung oder die Hundeversicherung. Der Fokus bei der Absetzbarkeit liegt also auf Versicherungen, die das Risiko der Arbeitsunfähigkeit absichern, und der privaten Altersvorsorge dienen.
Bei der privaten Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen. Ist dies vor 2005 geschehen, so können auch diese steuerlich geltend gemacht werden. Wobei jedoch zu beachten ist, dass es Höchstgrenzen gibt, für Arbeitnehmer und auch Selbständige. Diese liegen bei 1500€ bzw. 2400€ pro Person und Jahr. Hier sind aber auch die Sozialversicherungen mit eingeschlossen, so dass diese Höchstgrenze schnell erreicht ist.
Versicherungen, die im direkten Zusammenhang mit der Absicherung der Arbeitskraft / des beruflichen Risikos stehen, können zu 50% als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Ausnahme stellt die staatlich geförderte Riesterrente dar. Diese kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, momentan jedoch nicht zu 100%. So können 2010 maximal 70% abgesetzt werden, maximal 2940€ pro Person.
Hinweis: Diese Angaben und Zahlen sind gründlich recherchiert, jedoch nicht rechtlich verbindlich. Um eine verbindliche Aussage zu erhalten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
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